Gehörschutz

Norm

EN 352

EN 352-1 Kapselgehörschützer
EN 352-2 Gehörschutzstöpsel
EN 352-3 Kapselgehörschützer mit Helmbefestigung
EN 352-4 elektroakustische Systeme
EN 352-5 Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensiation
EN 352-6 Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen
EN 352-7 Pegelabhängig dämmende Gehörschutzstöpsel

Die europäische Norm DIN EN 352 legt die individuellen Maßnahmen für den Lärmschutz in Verbindung mit der EU-Richtlinie 89/686/EWG von 2006 fest. Danach müssen Gehörschützer den sicherheitstechnischen Anforderungen dieser Norm genügen, die den akustischen Dämmwert des Gehörschutzes festlegen. Zudem wird die Angabe des gemessenen Schallpegels gefordert, die es ermöglicht einen individuell angepassten Gehörschutz für den Benutzer auszuwählen.

Die Normen geben darüber hinaus Auskunft über Werkstoffe, Konstruktion, Eingewöhnungszeit und Tragekomfort sowie weitere Eigenschaften.

Jedem Gehörschützer muss nach DIN EN 352 eine Information über die funktionsgerechte Benutzung, die hygienisch einwandfreie Reinigung oder Desinfizierung sowie die technischen Daten wie Schalldämmung, Größenangaben usw. beiligen. Außerdem sind Gehörschützer nach DIN EN 352 wie folgt zu kennzeichnen:

- Hersteller oder Handelsmarke
- Modellbezeichnung
- Nummern der Europäischen Norm
- Hinweis zum Einsetzen und zur Anwendung
- Nenngrößen-Angaben
- CE-Kennzeichnung
- Hinweis zur Wiederverwendbarkeit oder zum Einmalgebrauch (bei Gehörschutzstöpseln)