Kopfschutz

Normen

Schutzhelm oder Anstoßkappe (BaseCap)

Schutzhelme nach EN 397 schützen den Träger vor herabfallenden, herumfliegenden oder pendelnden Gefahren. Wenn der Kopf vor Verletzungen feststehender Gegenstände geschützt werden soll, reicht der ordnungsgemäße Einsatz einer Anstoßkappe nach EN 812 aus.


Norm - Kopfschutz nach EN 812

Die europäische Norm DIN EN 812 legt die Anforderungen an die Schutzfunktion der Anstoßkappen fest. Zu den Grundanforderungen der DIN EN 812 gehören: 

• Stoßdämpfungsvermögen
• Durchdringungsfestigkeit
• Gewährleistung des Sitzes

Daneben gibt es Anstoßkappen für folgende Spezialanwendungen, die jeweils besonders geprüft werden:
• Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis -30 °C
• Flammenbeständigkeit
• Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V


Norm - Kopfschutz nach EN 397

Die europäische Norm DIN EN 397 legt die Anforderungen an die Schutzfunktion der Schutzhelme fest. Es werden darüberhinaus auch Aussagen zur Konstruktion und den Materialien der Helme gemacht. Aber auch die regelmäßige Überprüfung der Schutzhelme wird darin festgelegt.

Die DGUV Regel 112-193 hingegen definiert die Benutzung von Kopfschutz. Andererseits besagt die Regel, dass alle Schutzhelme den Grundanforderungen der DIN EN 397 entsprechen müssen, damit sie ausreichenden Schutz gewähren. Sie gibt Aufschluss über die Bereitstellung, Auswahl sowie die Benutzung der Schutzhelme und nötige Unterweisung.

EN 397 Industrieschutzhelme sind gekennzeichnet durch einprägte oder eingegossene Informationen:

  • die angewandte Norm (EN 397)
  • Namen oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellers
  • Helmtyp
  • Größe und Größenbereich (kopfumfang in cm)
  • CE-Kennzeichung müssen laut DIN EN 397 gewährt werden:


Nachfolgende Grundanforderungen an die Schutzfunktion des Helms

• Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)
• Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
• Flammbeständigkeit
• elastischer Durchgangswiderstand
• Gewährleistung eines optimalen Sitzes

Daneben gibt es Schutzhelme für folgende Spezialanwendungen, die jeweils besonders geprüft werden:
• Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C
• Einsatz bei sehr hohen Temperaturen, 150 °C
• Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V
• Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall (MM)
• Gefährdung durch seitliche Beanspruchung (LD)


Schutzhelme  - Materialien Helmschale

Gemäß dem Einsatzgebiet sollten hinsichtlich spezifischer Gefährdungspotenziale Sicherheitshelme mit unterschiedlicher Materialzusammensetzung und - leistungsfähigkeit eingesetzt werden. Hier wird unterschieden in: 
•             durch Wärme verformbare thermoplastische Kunststoffe:
Polyethylen (PE)
Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
Polycarbonat (PC)
Polyamid (PA)
Thermoplastische Helmschalen sind UV-Strahlen empfindlicher als Helmschalen aus   Duroplasten. Sie sollten daher regelmäßig überprüft werden.

•             durch Wärme nicht verformbare duroplatische Kunststoffe
Glasfaser-Polyester (UP-GF)
Textil-Phenol (PF-SF)
Naturfaser-Poly-Anilin-Acetat (PAA-NF)
Duroplastische Helmschalen unterliegen keiner Einwirkung durch Sonnenlicht (UV-Strahlen) und verfügen über eine hervorragende Alterungsbeständigkeit.

Lebensdauer von Schutzhelmen

Die Lebensdauer eines Schutzhelmes, insbesondere der Helmschale, hängt von mehren Einflussfaktoren ab:

Je nach Material der Helmschale unterliegt der Helm einen Alterungsprozess, der die Schutzfunktion mindert.  Sowohl Qualität also auch der Einsatzbereich nehmen Einfluss auf die Lebensdauer:

  • verwendeter Kunststoff und zugegebene Stabilisation
  • Verarbeitung mit Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit
  • Witterungseinflüsse
  • UV-Strahlung
  • Luftverunreinigung

 Schutzhelme dienen der Aufnahme der Aufprallkraft bei teilweiser Zerstörung oder Beschädigung der Helmschale und der Innenausstattung. Aus diesem Grund sollte jeder Schutzhelm, der einen schweren Aufprall oder Stoß ausgesetzt war,  ausgetauscht werden, auch wenn eine Beschädigung nicht direkt erkennbar ist.

Auch bei sichtbaren Mängeln sicherheitstechnischer Art, dürfen Schutzhelme nicht länger eingesetzt werden.  Sie sind der weiteren Benutzung zu entziehen.