KUNDENINFORMATION: VERORDNUNG (EU) 2016/425


Die neue Verordnung (EU) 2016/425 gilt seit dem 21.04.2018 und bestimmt nun erstmalig einheitliche Vorschriften in Bezug auf PSA, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gelten. Dies hat weitreichende Folgen für alle Wirtschaftsakteure und sorgt nach wie vor für offene Fragen. Den Mitgliedern der AGKI werden zwei Fragen besonders häufig gestellt, die anhand dieser Kundeninformation kurz erläutert werden. Hierbei geht es zum einen um die Frage, welche Zeiträume und Fristen zu beachten sind bzw. was mit richtlinienkonformer PSA passiert, die bereits in Verkehr gebracht wurde und zum anderen darum, inwieweit sich die neue Verordnung auf harmonisierte Normen auswirkt.

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KUNDENINFORMATION: KENNZEICHNUNG VON SCHUTZHANDSCHUHEN GEMÄSS EN 388:2016


Die Mitglieder der AGKI haben in jüngster Vergangenheit mehrfach Rückfragen von Kunden erhalten, die speziell hinsichtlich der Kennzeichnung von Schnittschutzhandschuhen gemäß EN 388:2016 Verständnisprobleme haben. Diese Probleme wurden besonders dadurch hervorgerufen, dass namhafte Hersteller von PSA mündlich falsche Aussagen bzgl. der Kennzeichnung von Schutzhandschuhen getroffen haben und so, absichtlich oder unabsichtlich, Verwirrung gestiftet haben. Die Mitglieder der AGKI haben sich daher entschlossen, hiermit eine offizielle Stellungnahme zu veröffentlichen, um diesen Sachverhalt korrekt darzustellen und somit Kunden und Partnern eine verlässliche Informationsquelle zu bieten.

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Die neue EN 388:2016: Ein Überblick & Neuerungen


Die EN 388 wurde erstmals im Jahre 1994 veröffentlicht und legt seitdem Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken fest. Daneben werden auch die entsprechende Kennzeichnung sowie die in der Informationsbroschüre mitzuliefernden Herstellerinformationen bestimmt. Im Laufe der Jahre wurde die erste Ausgabe dieser Norm, EN 388:1994, kontinuierlich überarbeitet und an aktuelle Begebenheiten angepasst.

Die derzeit neueste Fassung EN 388:2016 wurde im Januar 2017 ausgegeben und bringt im Hinblick auf die vorangegangene Fassung EN 388:2003 einige Neuerungen mit, die viele relevante Aspekte für die Praxis betreffen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung der Prüfverfahren zur Abriebfestigkeit sowie zur Schnittfestigkeit und eine ergänzende Stoßprüfung.

Die vier Prüfparameter Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißkraft und Durchstichkraft sind nach wie vor die zentralen Prüfungen. Mit der neuen Version kommen nun zwei weitere Prüfungen hinzu: Schnittfestigkeit gemäß EN ISO 13997:1999 und die Stoßprüfung gemäß EN 13594:2015. Erstere muss unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, welche im weiteren Verlauf erläutert werden. Letztere ist zwar optional, muss jedoch ebenfalls durchgeführt werden, wenn ein Schutz gegen Stöße angegeben werden soll.

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für mindestens einen der oben genannten Prüfparameter (außer Stoßprüfung) die Leistungsstufe 1 bzw. A erzielen, damit diese mit dem Piktogramm für mechanische Risiken gekennzeichnet werden dürfen.

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