Atemschutz

Norm

Die EN 149:2001 + A1:2009 regelt die Mindestanforderungen für partikelfiltrierende Masken in den jeweiligen Schutzstufen. Diese Masken bieten Schutz gegen feste als auch gegen flüssige Aerosole. Mittels Messung der Filterleistung wird die Schutzstufe ermittelt. Es gibt drei Schutzklassen: FFP (FilteringFace Piece) 1, FFP 2 und FFP 3

Die Schutzklassen richten sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bisher Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK). Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigen nicht zu erwarten ist. Die Festlegung des Arbeitsplatzgrenzwertes erfolgt ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse.

FFP 1-Feinstaubmasken bis zum 4-fachen des Grenzwertes

FFP2 -Feinstaubmasken bis zum 10-fachen des Grenzwertes

FFP3 -Feinstaubmasken bis zum 30-fachen des Grenzwertes

NR = nur für eine Schicht verwendbar ( non reusable)

R = wieder verwendbar ( reusable) / Für R –Masken ist eine Dolomitstaub Prüfung “D“ Pflicht

Hinweis

Für alle Arten von filtrierenden Masken und Filterpatronen gilt, dass Ihre Lebensdauer nur begrenzt ist, eine genaue Einsatzdauerlässt sich nicht verbindlich bestimmten. Masken und Filter müssen aus diesem Grund rechtzeitig ausgetauscht werden, damit eine Schutzfunktion gegeben ist. Grundsätzlich gilt: steigt der Atemwiderstand signifikant an , ist davon auszugeben, dass die Leistungsfähigkeit der Maske erschöpft ist.