Einweg-Schutzbekleidung
Normen
EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
Beschreibt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Verbindungen. Mehrteilige Kombinationen aus Schutzkleidung, beispielsweise Overalls mit Handschuhen, mit flüssigkeits- oder sprühdichten Verbindungen sind dabei auch möglich. Für Bekleidung, die nur einen Teil des Körpers schützt, stellt diese europäische Norm entsprechende Anforderungen an die Nähte und das Material.
Typ 3 | Typ 4 |
EN ISO 13982-1 - Schutz gegen feste Partikel
Innerhalb dieser Norm werden die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz vor festen Teilchen (Typ 5) festgelegt. Diese Bekleidung muss den ganzen Körper vor dem Eindringen so genannten Schwebestaubs, also schwebenden Partikeln fester Chemikalien, schützen.
EN 13034 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
Spezifiziert die Anforderungen an flüssigkeitsdichte oder begrenzt eingesetzte Chemikalienschutzkleidung. Diese Bekleidung schützt vor leichten Spritzern und Aerosolen (z.B. durch Sprays) von Chemikalien, deren Wirkung als geringes Risiko eingestuft wird. Im Falle einer Kontamination der Schutzkleidung bleibt dem Träger dadurch ausreichend Zeit um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Schutz dieser Bekleidung ist also eingeschränkt (Typ 6).
EN 1073-2 - Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination
Nach dieser Norm geprüfte Bekleidung schützt den Träger vor radioaktiver Kontamination durch feste Partikel (nicht vor radioaktiver Strahlung). Die Bekleidung muss den ganzen Körper des Anwenders vor dem Eindringen fester Partikel schützen.
EN 14126 - Schutzkleidung gegen Infektionserreger
Im Umgang mit biologischen Stoffen prüft diese europäische Norm die Schutzfähigkeit des Materials vor biologisch kontaminierten Flüssigkeiten (durch Bakterien). Dabei wird das Material der Schutzbekleidung der, mit Bakterien versehenen, Flüssigkeit ausgesetzt und getestet, ob Bakterien das Material durchdrungen haben.
EN 1149 - Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften
beschreibt die Anforderungen an elektrisch leitfähige Bekleidung. Diese Bekleidung ist geerdet, zum Beispiel durch Kombination mit leitfähigen Schuhen, reduziert die Bildung von Funken und somit auch die Explosionsgefahr. Die Norm selber teilt sich in mehrere Teile auf:
EN 1149-1
Bekleidung nach Teil 1 leitet die elektrostatische Ladung ab.
EN 1149-3
Bekleidung nach Teil 3 gibt die elektrostatische Ladung an die Luft ab.
EN 1149-5
Bekleidung nach Teil 5 muss in Kombination mit leitfähigem Schuhwerk getragen werden.
EN ISO 14116 - Schutz gegen Hitze und Flammen
Innerhalb dieser Norm werden die Mindestanforderungen an Bekleidung zum Schutz gegen kurzen Kontakt mit Flammen geprüft. Damit wird die Gefahr durch Entzündung der Kleidung verringert. Zu dieser Norm gehört ein Index, der Auskunft darüber liefert, welche Arten des Brennverhaltens durch das Bekleidungsmaterial verringert werden:
Index 1: Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften
Index 2: Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften, lochbildende Eigenschaften
Index 3: Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften, lochbildende Eigenschaften, nachbrennende Eigenschaften
EN 369 - Schutz gegen flüssige Chemikalien
Prüft den Schutz der Bekleidung vor flüssigen Chemikalien. Dazu wird das Material auf seinen Widerstand gegenüber der Permeation durch Flüssigkeiten hin untersucht.
EN 12941 - Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Helm oder einer Haube
Definiert die Mindestanforderungen an Atemschutzsysteme in Kombination mit einem Helm oder einer Haube. Dabei gibt es drei Schutzgrade in Abhängigkeit der Undichtigkeit nach innen:
Schutzgrad TH1: <10%
Schutzgrad TH2: <2%
Schutzgrad TH3: <0,2%
EN 149:2001 + A1:2009 Atemschutzmasken – Halb- und Vollmasken
Gibt die Anforderungen an filtrierenden Halb- und Vollmasken zum Atemschutz vor. Halbmasken bedecken den Mund und die Nase, während Vollmasken das ganze Gesicht umfassen. Die Schutzklasse der Maske werden anhand der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (= MAK-Wert) differenziert:
FFP1: Halbmasken mit Schutz bis zum 4-fachen der maximal erlaubten Arbeitsplatzkonzentration.
FFP2: Halbmasken mit Schutz bis zum 10-fachen der maximal erlaubten Arbeitsplatzkonzentration (Vollmasken bis zum 15-fachen).
FFP3: Halbmasken mit Schutz bis zum 30-fachen der maximal erlaubten Arbeitsplatzkonzentration (Vollmasken bis zum 400-fachen).